Rauchwarnmelder

 

Seit dem 01.01.2017 müssen alle Neubauten mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden beziehungsweise Bestandsbauten entsprechend nachgerüstet worden sein. 

 

Dabei regelt die Landesbauordnung NRW in welchen Räumen welche Anzahl von Rauchwarnmeldern istalliert werden muss. Besonders hinzuweisen ist hier auf die Verpflichtung von Vermietern, ihre Gebäude entsprechend nachzurüsten.

 

Rauchwarnmelder retten Leben! Deswegen zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, wenn es um die Installation von Rauchwanmeldern für Ihr Gebäude geht.

Möchten auch Sie ein kostenloses und unverbindliches Angebot?

 Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Gesprächstermin.

 

Wir freuen uns auf Sie!

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© Dirk Dygryn - Ihr Schornsteinfeger